Der 5. Oktober naht mit Riesenschritten, daher muss ich euch leider noch einmal an die fehlende DSGVO’s
und die daraus entstehende Konsequenzen erinnern !
Im Anhang eine Liste aller fehlenden Spieler und Spielerinnen.
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Am 11. September habe ich folgende E-Mail an alle Vereine des LV NÖ versendet:
Bei der gestrigen Vorstandssitzung des LV NÖ wurde vom Passreferent CHRIST Andreas festgestellt,
dass noch nicht alle Vereine des LV NÖ die unterschriebenen DSGVO abgegeben bzw. an ihn gesendet haben
(die Originale per Post).
Der LV NÖ Sportausschuss macht darauf aufmerksam, dass die unterschriebenen DSGVO’s Voraussetzung
für die Teilnahme an allen Bewerben des LV NÖ und natürlich auch des ÖSKB sind.
Hiermit wird eine Frist bis max. der 2. Runde der Mannschaftsmeisterschaft gesetzt - spätestens 5. Oktober 2018.
Spieler von denen bis dahin keine unterschriebene DSGVO beim NÖ Passreferent eingelangt ist
werden danach mit allen Konsequenzen die daraus entstehen als „nicht spielberechtigt“ betrachtet.
Konsequenzen sind z.b.:
- Spiele in der Mannschaftsmeisterschaft werden strafverifiziert (entsprechend nicht vorhandenem Spielerpass oder Doppelstart)
- Spieler haben keine Teilnahmeberechtigung zu den diversen LV Bewerben